FAQs

Ihre Fragen – meine Antworten

Vor oder während der Beauftragung einer beglaubigten Übersetzung, Fachübersetzung oder Dolmetschung ist oft vieles unklar. Um Ihnen vorab die wichtigsten Fragen zu beantworten, finden Sie hier eine kleine Sammlung von FAQs auf Grundlage bereits zuvor eingegangener Kundenanfragen. Sollten Sie darüber hinaus Fragen oder Anmerkungen haben, stehe ich Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.

FAQs zu beglaubigten Übersetzungen

Eine beglaubigte Übersetzung ist eine von einem allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Übersetzer durchgeführte schriftliche Übersetzung, welche anschließend mit einem amtlich gültigen Siegel versehen wird, um rechtswirksam zu sein.

Nein. Eine notarielle Beglaubigung erfolgt dann, wenn Sie Ihr Dokument, z.B. ein Testament, einen Kaufvertrag, eine Vollmacht oder eine Firmengründung, vor dem Notar unterzeichnen. Anschließend bestätigt der Notar mittels seines Stempels und seiner Unterschrift, dass die unterzeichnenden Parteien den Inhalt der Urkunde kennen und deren Unterfertigung frei von Zwang zu erfolgen ist. Somit beglaubigt der Notar das in seiner Anwesenheit erstellte oder zu unterzeichnende ausgangssprachliche Dokument. Ich kann anschließend die entsprechende Übersetzung ins Portugiesische oder ins Deutsche anfertigen und diese mittels meines Siegels und meiner Unterschrift beglaubigen.

Der Preis einer beglaubigten Übersetzung hängt vom Umfang der zu übersetzenden Dokumente ab. Daher bitte ich Sie, mir die zu übersetzenden Dokumente zukommen zu lassen, die ich danach umgehend analysieren und Ihnen anschließend einen Preis nennen werde. Ihre Dokumente werden selbstverständlich höchst vertraulich behandelt.

Grundsätzlich bedarf es bei Gerichtsurteilen (z.B. Scheidungen), notariellen Urkunden (z.B. Vollmächten, Firmenbuchauszügen) sowie Privaturkunden (z.B. Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Strafregisterbescheinigungen, Diplomen) einer Apostille, damit diese Rechtsgültigkeit in den Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens erlangen.

Die Apostille wird von der zuständigen Behörde des Landes angebracht, in dem die Urkunde ausgestellt wurde, und bestätigt die Echtheit des Stempels und der Unterschrift sowie die Funktion des Unterzeichners.

Um sicherzugehen, ob Ihr Dokument eine Apostille benötigt oder nicht, informieren Sie sich vor der Übersetzung bei jener Stelle, bei der Sie die Übersetzung vorlegen müssen.

Nein. Die beglaubigte Übersetzung muss von mir als allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Dolmetscherin durchgeführt werden, denn ich hafte mit meiner Unterschrift und meinem Siegel für deren Richtigkeit.

FAQs zu professionellen Fachübersetzungen

Ich würde nicht sagen, dass ein Text, der bereits für Portugal übersetzt wurde, extra für Brasilien komplett neu übersetzt werden muss. Natürlich verstehen die meisten Brasilianer das geschriebene europäische Portugiesisch, aber wenn es sich z.B. um Firmenunterlagen, Marketing- oder Rechtstexte, technische Dokumentation oder offizielle Dokumente handelt, sollte die für Portugal bestimmte Übersetzung überarbeitet und an die brasilianische Grammatik, Rechtschreibung und Terminologie angepasst werden.

Senden Sie mir gerne Ihren in europäischem Portugiesisch verfassten Text und ich lasse ihn durch einen meiner brasilianischen Kollegen hinsichtlich der Gepflogenheiten der brasilianischen Variante überprüfen.

Der Endpreis einer Fachübersetzung ist von einigen Faktoren abhängig, wie etwa Volumen oder Dringlichkeit. Da eine Fachübersetzung in der Regel nach Normzeilen oder Wörtern verrechnet wird, kann ich Ihnen, ohne mir Ihr Dokument angesehen zu haben, keinen Preis bekanntgeben.

Daher würde ich Sie darum bitten, mir Ihr Dokument möglichst in einem offenen Format (.docx, .ppt, .xlsx, .idml) per E-Mail an dorascruz@gmx.net zu senden und Sie erhalten in Kürze ein unverbindliches Angebot.

Auch bei dieser Frage ist es schwierig, eine Einschätzung für die Dauer der Übersetzung abzugeben, ohne den zu übersetzenden Text analysiert zu haben. Denn die Dauer hängt vom Textvolumen, vom Fachbereich, aber auch vom Formatierungsaufwand ab. Als Faustregel kann ich Ihnen sagen, dass ich gemeinsam mit meinen Kollegen, die das Korrektorat (4-Augen-Prinzip) übernehmen, ca. 2.500 bis 3.000 Wörter am Tag professionell übersetzen kann.

Daher bitte ich Sie darum, mir Ihr Dokument möglichst in einem offenen Format (.docx, .pptx, .xlsx, .idml) per E-Mail an dorascruz@gmx.net zu schicken und Sie erhalten in Kürze ein für Sie vollkommenes unverbindliches Angebot.

FAQs zu Dolmetschleistungen

Übersetzen ist die schriftliche Übertragung eines geschriebenen Textes in eine andere Sprache. Dolmetschen ist die mündliche Übertragung eines mündlichen (manchmal auch schriftlichen) Textes in eine andere Sprache. Während der Übersetzer für seine Tätigkeit über eine gewisse Zeit zum Überlegen, Recherchieren, Durchlesen und ggfls. Korrigieren verfügt, muss der Dolmetscher das gerade Gehörte in den meisten Fällen sofort mündlich in die andere Sprache wiedergeben. Dies erfordert sehr viel Konzentration, Auffassungsgabe und eine extrem hohe geistige Flexibilität.

Sie benötigen immer dann eine Dolmetschung, wenn der für Sie gesprochene Text oder die Botschaft in einer von Ihnen nicht beherrschten Sprache verfasst wird.

Als Privatperson benötigen Sie eine Dolmetschung zum Beispiel bei medizinischen Terminen (Arzt, Krankenhaus, Psychotherapeut, Physiotherapeut), bei Amtshandlungen eines Notars oder Rechtsanwalts sowie bei Behörden (Gericht, Polizei, Standesamt).

Als Firmenkunde benötigen Sie eine Dolmetschung zum Beispiel bei Firmenpräsentationen, Gesprächsrunden, Fachtagungen, Werksführungen oder Arbeitsessen mit Ihren internationalen Geschäftspartnern.

Schreiben Sie mir eine kurze E-Mail an dorascruz@gmx.net mit Ihrem Anliegen und Sie erhalten umgehend ein für Sie völlig unverbindliches Angebot.